Maßnahmen des Brandschutzes sollen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Im Rahmen von Baugenehmigungen bei Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen etc. werden Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Fragen des abwehrenden Brandschutzes wie z.B. Erreichbarkeit, Löschwasserversorgung, Rettungswege, Feuerlöscher und Löschanlagen abgegeben.
Wir erstellen für Bauherren, Planer und Architekten Nachweise zum vorbeugenden Brandschutz.
• Beraten vor Ort oder anhand der Planungsunterlagen
• Erstellen eines Brandschutzkonzeptes entsprechend der jeweiligen Bauordnung
• Bewerten der Zufahrten, Löschwasserversorgung und Rettungswege
• Klären und Definieren einzelner Kompensationen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Lösch-•und Brandmeldeanlagen)
• Formulieren erforderlicher Abweichungsanträge
• Abstimmen mit der örtlichen Feuerwehr
• Erstellen von Flucht- und Rettungswegpläne